Mollath

  • Sieben Jahre saß Gustl Mollath zwangsweise in der Psychiatrie. Er hatte seiner Frau und ihrem Arbeitgeber, eine Bank, Schwarzgeldgeschäfte vorgeworfen. Unter anderem soll er daraufhin auch Autoreifen zerstochen und Personen körperlich angegriffen haben. Am Ende wurden die Theorien von Mollath vom Landgericht als Hirngespinste abgetan und der heute 56-Jährige in eine psychiatrische Unterbringung eingewiesen. Später stellte sich heraus, dass die Vorwürfe Mollaths zum Teil der Wahrheit entsprachen.

  • Der Fall Mollath beschäftigt die bayrische Justiz seit Monaten. Mollath wird seit mehreren Jahren in einer psychiatrischen Klinik festgehalten, nachdem er eine mögliche Schwarzgeldaffäre bei einer Bank, bei der seine Exfrau beschäftigt war, aufgedeckt hatte. Damals gingen die Gerichte von Verschwörungstheorien aus und ordneten die Unterbringung in einer Psychiatrie an. Da Mollath seine Frau körperlich angegriffen und mehrere Reifen zerstochen haben solle, erkannten die Richter eine Gefahr für die Allgemeinheit.

  • Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant anscheinend eine Strafrechtsreform bezüglich der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB). Häufig ergeht in Strafsachen keine Verurteilung zu einer Haftstrafe, sondern es wird die Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. Dies geschieht in der Regel, wenn der Täter schuldunfähig im Sinne des § 21 StGB ist, beispielsweise aufgrund von Alkohol.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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