rechtliches Gehör
Das rechtliche Gehört im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG ist der Anspruch von Jedermann, vor Gericht einen Sachverhalt entscheiden zu lassen und angehört zu werden.
Rechtliches Gehör beim Bußgeldbescheid
Arrest zur Rückgewinnhilfe führt nicht zur Beteiligung des Geschädigten am Verfahren

Der Arrest von Geldes nach einer möglichen Bankrottstraftat zur Rückgewinnunghilfe des Geschädigten führt nicht zur Beteiligung des Geschädigten als Nebenkläger im Strafverfahren.
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Terminverlegung: Richter dürfen doch nicht alles

Darf ein Richter einfach so die Termine der Hauptverhandlung verschieben? Trotz des Ermessens des Gerichts darf nicht das rechtliche Gehör des Angeklagten verletzt werden.
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Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs
Ablehnung einer Terminverlegung kann Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzen

Rechtsbeschwerde nach Terminverlegung und Hauptverhandlung ohne Strafverteidiger: Die Ablehnung einer Terminsverlegung führt zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn sie auf sachfremden und nicht mehr nachvollziehbaren Gründen beruht und dem Betroffenen dadurch der erste Zugang zum Gericht genommen wird.
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Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Ablehnung der Terminverschiebung

Die Ablehnung einer Terminverlegung wegen einer kurzfristigen Erkrankung des Strafverteidigers stellt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Strafverfahren dar.
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Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Versagung der Akteneinsicht

Akteneinsicht: Wird die Akteneinsicht der Strafverteidigung bei einem Fall der TK-Überwachung versagt, kann das rechtliche Gehör des Angeklagten verletzt sein.
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