Geldwäsche
Die Geldwäsche ist nach dem deutschen Strafrecht verboten und beschreibt die Einfuhr oder das Inverkehrbringen von illegalem Geld, welches aus einer Straftat wie dem Drogenhandel, der Steuerhinterziehung oder anderen Straftaten wie dem Handel mit Waffen oder sonstigen verbotenen Waren hervorging. Es soll somit Geld in das Wirtschaftssystem eingeführt werden, welches in unrechtmäßiger Weise erwirtschaftet worden ist.
Cashback-Betrug: Polizeiliche Vorladungen nach Geldwäscheverdachtsanzeige der Rabobank

Die Rabobank hat mehrere Kunden wegen des Verdachts der Geldwäsche angezeigt. Tatsächlich handelt es sich dabei aber möglicherweise um einen Missbrauch von Cashback-Systemen. Die Staatsanwaltschaften haben nun Ermittlungsverfahren wegen Betrugs und Computerbetrugs eingeleitet. In vielen Fällen kann jedoch eine Einstellung erreicht werden.
Weiterlesen … Cashback-Betrug: Polizeiliche Vorladungen nach Geldwäscheverdachtsanzeige der Rabobank
Versuchte leichtsinnige Geldwäsche ist nicht strafbar

Die Geldwäsche ist eines der wenigen Vermögensdelikte, die leichtfertig begangen werden können. Ist dann aber auch eine versuchte leichtsinnige Geldwäsche strafbar?
Weiterlesen … Versuchte leichtsinnige Geldwäsche ist nicht strafbar
Tatbeteiligung beim schweren Raub
Diebstahl und Geldwäsche
Weitere Beschwerdemöglichkeit der Staatsanwaltschaft gemäß § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO

Was sind die Beschwerdemöglichkeiten der Staatsanwaltschaft in einem Strafprozess hinsichtlich des dinglichen Arrests von Vermögenswerten des Beschuldigten?
Weiterlesen … Weitere Beschwerdemöglichkeit der Staatsanwaltschaft gemäß § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO