Bankgeheimnis

  • Nachdem die Selbstanzeige von Uli Hoeneß durch die Presse ging, stiegen die Zahlen der Selbstanzeigen im Rahmen des Steuerstrafrechts bundesweit. Bereits jetzt haben sich 6300 mutmaßliche Steuerbetrüger selbst bei den Behörden angezeigt. Das sind fast so viele, wie sich im gesamten Jahr 2012 anzeigten. Gemäß § 371 AO kann die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung zur Straffreiheit führen. Das Strafmaß beträgt regelmäßig eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe gemäß § 370 Abs. 1 AO. In besonders schweren Fällen ist die Strafe sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

  • Die Schweizer Justiz hat Haftbefehle gegen drei Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen erlassen.

    Den Beamten wird vorgeworfen, am illegalen Ankauf einer CD mit Daten deutscher Steuersünder beteiligt gewesen zu sein. Nach Ansicht der Schweizer Behörden besteht der konkrete Verdachte, dass es Aufträge zum Ausspionieren von Informationen und Daten gab. Wichtig: In der Schweiz ist die Verletzung des Bankgeheimnisses grundsätzlich strafbar, in Deutschland nicht.

    Auch in Deutschland hat der illegale Ankauf damals zu Auseinandersetzungen geführt. Allerdings ging es dabei lediglich darum, ob man die Daten bewusst illegal „beschaffen“ dürfe.

    Die Schweiz hingegen beschuldigt die drei Steuerfahnder der Beihilfe zur Wirtschaftsspionage und des Verstoßes gegen das Bankgeheimnis. Bei einer Einreise in die Schweiz müssen die Beamten mit einer Verhaftung rechnen.

    Durch das Geschehen soll das für 2013 geplante Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz nicht beeinträchtigt werden. Danach sollen Anleger in der Schweiz mindestens genau so hoch besteuert werden. Zudem könnte das Abkommen solche Vorfälle künftig unmöglich machen, denn es werde die Strafverfolgung deutscher Beamter ausgeschlossen.

    ( Quelle: Financial Times Deutschland online vom 31.03.2012 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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