Eigennützigkeit
Eigennützigkeit oder der Eigennutz bedeutet, dass eine Handlung in erster Linie bewusst und mit Absicht zum eigenen Nutzen und eigenen Vorteil vorgenommen wird, also aus egoistischen Gründen.
Die Eigennützigkeit beim Handeltreiben mit Drogen

Drogenhandel: Grundsätzlich ist der Straftäter nur beim eigennützigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach dem BtmG zu verurteilen.
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BGH: Die Eigennützigkeit bei der Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung und Eigennützigkeit der Steuerverkürzung im Rahmen der Schadensfeststellung und Strafzumessung in einem Strafprozess.
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