Gesetz

  • Jahrzehntelang reichte es zur Verurteilung wegen vollendeter Hehlerei (§ 259 StGB) aus, dass sich der Hehler um den Absatz des Diebesguts bemühte. Für eine Verurteilung musste bei Hehlerei bisher also kein Absatzerfolg eingetreten sein.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) nutzt nun eine erfolgreiche Revision, um sich von dieser Ansicht und somit von (ver)alte(te)r Rechtsprechung zu lösen (BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013, Az.: 3 StR 69/13).

  • Während sich Strafverfahren und Strafrecht primär um den Täter drehen, gibt es bei den meisten Straftaten auch ein Opfer, das nicht vergessen werden darf. Besonders die Geschädigten von Sexualstraftaten leiden häufig noch lange Zeit nach der Tat. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Opfer sexuellen Missbrauchs (StORMG) trat nun ein Gesetz in Kraft, das die Rechte der Opfer von Sexualdelikten stärken soll.

  • Lediglich die Ausnahme in § 25 Abs. 2a StVG verhindert eine parallele Vollstreckung mehrerer Fahrverbote.

    Der Betroffene wurde wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 160 Euro und einem Monat Fahrverbot vom Amtsgericht Dillenburg verurteilt. Gegen das Urteil legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein, die er zum 9.10.2012 zurücknahm.

    Bereits zwei Monate vor dem Urteil des Amtsgerichts Dillenburg verhängte die Stadt Dortmund ein einmonatiges Fahrverbot gegen den Betroffenen. Hiergegen legte der Betroffene seinerseits Einspruch ein, den er ebenfalls zum 9.10.2012 zurückzog.

    Am 10.10.2012 wurde der Führerschein des Betroffenen der Stadt Dortmund übergeben, um das Fahrverbot zu vollstrecken.

  • In vielen Ländern gibt es bereits ein normiertes Unternehmensstrafrecht. In Deutschland ist die Strafverfolgung wegen Wirtschaftsdelikten wie beispielsweise Korruption, Betrug oder Untreue immer auf einzelne Personen des Unternehmens beschränkt. Den eigentlichen Unternehmen können lediglich Bußgelder auferlegt werden.
    Vor dem Hintergrund des Skandals bei der Deutschen Bank fordert nun der Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin die Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Als Strafen kämen dann Geldstrafen basierend auf dem Umsatz, die Abschöpfung illegal erwirtschaftete Gewinne neben einer Strafe oder gar die Betriebsschließung in Frage.

    Befürwortet wird solch ein Unternehmensstrafrecht von der rot-grünen Landesregierung in Nordrheinwestfalen. Bereits im kommenden Frühjahr möchte die Landesregierung einen Gesetzesvorschlag vorlegen und in den Bundesrat einbringen.


  • Kaum ein Thema ist in den Medien derzeit präsent wie die Gewalt in den Fußballstadien. Nach zahlreichen Ausschreitungen in der Fußball Bundesliga wurden strengere Regelungen und schärfere Gesetze gefordert.

    Im Rahmen der dreitägigen Innenministerkonferenz im Land Fleesensee, auf welcher unter anderem das Thema „Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen“ zur Diskussion stand, äußerte sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) kritisch und erhöhte den Druck auf Fans und Vereine. Sogar der Einsatz von Fußfesseln sei denkbar.

    Einerseits wurde gefordert, dass die Deutsche Fußball Liga (DFL) noch mehr den Anforderungen der „Task Force Sicherheit“ gerecht wird. Dazu zählen schärfere Eingangskontrollen, qualifiziertere Ordnungskräfte sowie eine verbesserte Videoüberwachung. Des Weiteren sollen auch Pyrotechniken stärkere sanktioniert werden.

    Vertreter der Bundesligavereine und der Fanbeauftragen waren hingegen der Auffassung, dass die Stadien allen Sicherheitsanforderungen gerecht kommen würden. Ein überstürztes Handeln und eine von Populismus getragene Diskussion wären ihrer Meinung nach falsch.

    ( Hamburger Abendblatt, 01.06.2012 )


  • Am Wochenende haben am 20. und 21. Mai 2011 die 6. Petersberger Tage unter dem Titel „Sozialkontrolle durch Strafrecht „stattgefunden. Dabei beschäftigte sich die Fachtagung unter der allgemeinen Überschrift mit folgenden Fachbeiträgen:

    – Ist unser Sanktionensystem noch zeitgemäß?
    – Was kann Strafrecht heute noch leisten?
    – Gesetzesrecht und Richterrecht
    – Sicherungsverwahrung
    – Urteilsfolgen neben der Strafe
    – Strafrechtsschutz am Ende des Lebens
    – Gesetzgeberische Steuerungselemente im Wirtschaftsrecht – eines davon: Das Strafrecht
    – Unternehmensstrafrecht
    – Was bewirkt Compliance?

    Die nächste größere Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins ist das 28. Herbstkolloquium, welches am 11./12. November 2011 in Hamburg stattfinden wird. Dieses wird sich mit der Thematik „Prozessprognose und Verteidigungsstrategie“ beschäftigen. Die Veranstaltung findet im Grand Eliysée Hotel in der Rothenbaumchaussee in Hamburg statt.


  • Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger plant ein Gesetz gegen Internet-Kostenfallen. Der Entwurf sieht vor, dass nur derjenige zahlen müsse, der die Kosten auch kenne. So sollen die Anbieter verpflichtet werden, mit einem deutlichen Hinweis über den genauen Preis zu informieren. Die Zahlungsverpflichtung soll dann erst durch anklicken den entsprechenden Feldes und der Bestätigung der Zahlungsmodalitäten bestätigt werden.

    Derartige Verschärfungen gab es bereits im Bundesdatenschutz Gesetz und bei der Bestätigung von AGBs im Internet.
    (Quelle: FAZ vom 30.10.2010 Nr. 253, S. 4)

  • Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat das geplante saarländische Nichtraucherschutzgesetz, welches am 01. Juli in Kraft treten sollte zunächst gestoppt. Das im Februar dieses Jahres verabschiedete Nichtrauscherschutzgesetz sieht ein generelles Rauchverbot in Gaststätten vor. Acht Gastronomen reichten dagegen Eilanträge beim Landesverfassungsgericht ein.
    Die Richter werteten die Begründung, dass durch das Gesetz die wirtschaftliche Existenz der Gastronomen bedroht sei, als nicht offensichtlich unzulässig. Zwar sei ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten nicht unzulässig, jedoch müsse die Frage geklärt werden, ob von Verfassungs Wegen eine Übergangsregelungen und/oder ein finanzieller Ausgleich an besonders belastete Gastronomen geboten sei.
    ( Beschluss vom 21.06.2010 – LV 3/10 4/10 6/10 )

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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