Oralverkehr
Der Oralverkehr meint den Sex mit dem Mund, genauer gesagt wird das Geschlechtsorgan des Sexualpartners mit dem Mund berührt und stimuliert.
BGH: Eine moderate Rückfallgefahr reicht nicht für eine Unterbringung iSd § 63 StGB

Für die Unterbringung des Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus iSd § 63 StGB reicht eine moderate Rückfallgefahr nicht aus, vielmehr bedarf es einer hohen Wahrscheinlichkeit der Rückfälligkeit.
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BGH: Erzwungenes „Lecken“ ist keine Vergewaltigung, sondern sexuelle Nötigung iSd § 177 Abs. 1 StGB
BGH: Zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung
BGH: Zum Hinweis über straferhöhende Umstände gemäß § 265 II StPO

Folgen der fehlenden Aufklärung über straferhöhende Umstände im Strafprozess wegen sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen (Kindern). (Strafverteidigung in der Revision, nach Vorenthaltung der vollumfänglichen Verteidigungsmöglichkeit des Angeklagten gegen den Vorwurf des „schweren“ sexuellen Missbrauchs).
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