Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen den früheren CDU-Kreisvorsitzenden Richard B. auf. Das Landgericht Köln hatte ihn wegen Untreue, Betrug und Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Rahmen einer Parteispendenaffäre zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Nach Ansicht des Landgerichts Köln hatte B. im Jahre 1999 dafür gesorgt, dass 33.000 Euro unbekannter Herkunft an den CDU-Kreisverband gezahlt wurden. Dagegen legte die Verteidigung Revision ein. Die Revision war erfolgreich und der Bundesgerichtshof entschied, dass das Urteil die Verurteilung Blömers wegen Untreue nicht tragen würde. Dies wurde damit begründet, dass die Pflichten aus dem Parteigesetz keinen das Parteivermögen schützenden Charakter habe. Daher komme keine strafbare Untreue in Betracht.
Nun wurde die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Köln zurückverwiesen.
( Quelle: Bundesgerichtshof, Az.: 1 StR 94/10 )