Steuerhinterziehung

  • Über die Plattform Airbnb können Urlauber weltweit private Unterkünfte finden und anmieten. Umgekehrt bieten immer mehr private Vermieter auch in Deutschland ihre Wohnungen über Airbnb zur kurzzeitigen Miete an. Auch in Hamburg haben viele Vermieter erkannt, dass die Vermietung an Touristen einträglicher ist, als die übliche Vermietung an Einheimische.

    Die Städte befürchten jedoch, dass dadurch der strapazierte Wohnungsmarkt weiter belastet wird. Neben Bußgeldern wegen Zweckentfremdung der Wohnung drohen nun auch Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

  • Nach den „Panama Papers“ wurden den Medien mit den „Paradise Papers“ erneut vertrauliche Dokumente zweier Firmen zugespielt, die sich auf Dienstleitungen rund um Briefkastenfirmen spezialisiert haben sollen. Bereits letztes Jahr hatten die sogenannten „Panama Papers“ Schlagzeilen gemacht und für weltweite Strafverfahren gesorgt.

    Die jetzigen „Paradise Papers“ betreffen die auf den Bermudas gegründete Anwaltskanzlei „Appleby“ und die Treuhandfirma „Asiaciti Trust“ in Singapur. Das Datenleak enthält außerdem Daten von Firmenregistern aus weiteren 19 Ländern, die als Steueroasen bekannt sind. Aus den vorliegenden Dokumenten lassen sich unsaubere Geschäfte – beispielsweise Steuerhinterziehungen – entnehmen. Zu den Betroffenen gehören auch Politiker, Großkonzerne, Banken und Familienunternehmen.

    Insgesamt liegen den Medien 14,4 Millionen Dokumente aus 21 verschiedenen Quellen vor. Insbesondere die Verstrickungen einiger Politiker hat für eine große Medienaufmerksamkeit gesorgt. Summa summarum sind mehr als 120 Politiker aus über 50 Ländern betroffen. Die Papiere zeigen auch, wie große Unternehmen wie Facebook, Apple, Uber & Co ihre Steuern auf wenige Prozent schrumpfen lassen. Auch deutsche Unternehmensfamilien und Prominente sind betroffen. Es muss diesbezüglich mit weltweiten Ermittlungsverfahren gerechnet werden

  • Was ist ein Umsatzsteuerkarussell und wie kann ein Strafverteidiger für Wirtschaftsstrafrecht beim Vorwurf der Steuerhinterziehung helfen?

    Unter der Bezeichnung „Umsatzsteuerkarussell“ wird eine in der EU weit verbreitete Form des Steuerbetrugs bezeichnet. Finanzämter schätzen den jährlichen Schaden auf rund 10 Milliarden Euro. Durch das grenzüberschreitende Handeln und Einschalten möglichst vieler Zwischenunternehmen ist die Aufklärung dieser Art der Steuerhinterziehung in vielen Fällen nur schwer möglich.

  • Die Strafverteidigung eines Vaters und seines Sohnes – angeklagt wegen Steuerhinterziehung und Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von knapp über 2,4 Mio. Euro – endete erfolgreich. Die Strafverteidiger der Angeklagten konnten erreichen, dass das Landgericht trotz Überschreitens der Millionengrenze – welche nach Rechtsprechung des BGH im Regelfall keine Bewährungsstrafe mehr nach sich zieht – trotzdem eine Bewährungsstrafe für ausreichend erachtet hat.

  • Die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht ist spätestens seit dem Fall Hoeneß ein heißdiskutiertes Thema. Während auf der einen Seite immer wieder die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige gefordert wird, betonen die Befürworter dieser Regelung vor allem den finanziellen Nutzen für die Staatskasse.

  • Der Fall Uli Hoeneß hat die Frage aufgeworfen, wonach sich Strafe und konkrete Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung richten. Welche Kriterien werden in der Rechtsprechung berücksichtigt und wirken sich diese strafschärfend oder strafmildernd aus?

    Im Jahr 2008 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Höhe der hinterzogenen Geldsumme bei der Steuerhinterziehung ein entscheidender Faktor bei der Strafzumessung ist. Dabei wurde auch grundsätzlich geklärt, ab welcher Hinterziehungssumme welche Strafe droht.

  • Nachdem Hoeneß bereits bekannt gab, dass er nicht in Revision gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung gehen wird, hat nun auch die Staatsanwaltschaft offiziell auf Rechtsmittel verzichtet.

    Damit kann das Urteil, sobald die Verzichtserklärungen bei Gericht eingegangen sind, rechtskräftig werden. Hoeneß könnte die Haftstrafe von 3 1/2 Jahren dann bereits in wenigen Wochen antreten. Eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung könnte dann bereits nach der Hälfte der Freiheitsstrafe erfolgen.

    Als sogenannter „Freigänger“ könnte Hoeneß aber zumindest tagsüber das Gefängnis bereits früher verlassen. Als Freigänger darf einer Beschäftigung außerhalb der Haftanstalt nachgegangen werden.  Hier wurde bereits spekuliert, dass der FC Bayern München eine solche dem ehemaligen Präsidenten Hoeneß anbieten werde, wie es bereits beim verurteilten Fußball-Profi Breno der Fall ist.

    Lediglich in der restlichen Zeit erfolgt der Einschluss. Über die Frage des Freigangs wird jedoch erst nach Haftantritt entschieden.

  • Uli Hoeneß verzichtet auf das Rechtsmittel der Revision im Strafverfahren gegen ihn wegen Steuerhinterziehung in sieben Fällen und legt alle seine Ämter beim FC Bayern München nieder. Dies gab er vor wenigen Minuten in einer persönlichen Stellungnahme bekannt.

    Nun kommt es doch anders als gedacht: Gestern wurde der nunmehr ehemalige Bayern-Präsident Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung in sieben Fällen vor dem Landgericht München II zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

  • Bereits nach vier Verhandlungstagen folgte das Urteil im Fall Hoeneß. Der Präsident des FC Bayern wurde wegen Steuerhinterziehung in sieben Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Hoeneß räumte zum Prozessauftakt sein Fehlverhalten ein und gestand im Laufe des Prozesses weitere bis dato unbekannte Steuerschulden. Insgesamt war die hinterzogene Summe jedoch so hoch, dass selbst diese strafmildernde Umstände, wie das Geständnis und die Selbstanzeige, eine Freiheitsstrafe nicht mehr verhindern konnten.

    Heute Vormittag wurden die Plädoyers gehalten: Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten gefordert, die Strafverteidiger von Hoeneß eine Einstellung des Verfahrens aufgrund der Selbstanzeige.

  • Der Fall Uli Hoeneß wegen möglicher Steuerhinterziehung wird voraussichtlich im März vor Gericht verhandelt. Gleichzeitig ermittelt die Staatsanwaltschaft aber auch gegen die Finanzbehörden, beziehungsweise einem mutmaßlichen Maulwurf innerhalb der Behörden.

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Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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