Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Justiz aufgefordert die Sicherungsverwahrung zu prüfen. Die Folge ist nun, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte jeden Einzelfall bewerten müssten. Eine Gesetzesänderung sei wegen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte keine zwingende Folge, jedoch habe die Koalition dies verabredet. Die Sicherungsverwahrung solle auf schwere Straftaten beschränkt werden. Zudem solle die Sicherungsverwahrung vom Strafvollzug abgegrenzt werden.
(FAZ vom 15.05.2010 Nr. 111, S. 4)