G20-Gipfel: Bundesweite Durchsuchungen wegen schweren Landfriedensbruchs

Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen hunderte Polizisten mehrere Objekte in ganz Deutschland. Die Hausdurchsuchungen stehen im Zusammenhang mit den Randalen beim G20-Gipfel  und richten sich  gegen Mitglieder der linken Szene.

Spezialeinheiten und Ermittler der Landeskriminalämter waren unter anderem in Hamburg, Göttingen (Niedersachsen), Bonn, Köln (NRW), Stuttgart (Baden-Württemberg) und Neuwied (Rheinland-Pfalz) im Einsatz. Federführend für die Aktion ist die Soko „Schwarzer Block“ der Polizei Hamburg. Die Sonderkommission teilte inzwischen mit, dass die Razzien im Zusammenhang mit den tagelangen Ausschreitungen und schweren Straftaten während des G20-Gipfels im Juli stünden. Ermittelt werde unter anderem wegen schwerem Landfriedensbruch.

Was ist schwerer Landfriedensbruch?

Wasserwerfer zur Verteidigung gegen Landfriedensbruch bei G20 in Hamburg

Landfriedensbruch ist eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung oder den öffentlichen Frieden, die durch Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen begangen wird. In Deutschland ist der Landfriedensbruch in § 125 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und der besonders schwere Fall des Landfriedensbruchs in § 125a StGB.

Wegen Landfriedensbruchs macht sich strafbar, wer sich an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit beteiligt. Die Gewalttätigkeit muss aus einer Menschenmenge heraus begangen werden und in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften stattfinden. Strafbar macht sich ebenfalls bereits, wer nur auf die Menschenmenge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern; sie also dazu anstachelt.

Ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs wird in der Regel angenommen, wenn der Täter eine Schusswaffe oder eine andere Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt, durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt, plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet. Die Aufzählung sind nicht abschließende Regelbeispiele, dem Gericht steht im jeweiligen Einzelfall ein Beurteilungsspielraum zu, ob er einen besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs annimmt oder nicht.

Welche Strafen drohen bei einfachem und bei schwerem Landfriedensbruch?

Beim Tatvorwurf des (einfachen) Landfriedensbruchs nach § 125 StGB droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Liegt ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs nach § 125a StGB vor, fällt die Strafe deutlich härter aus. Hier droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Eine Bewährungsstrafe kommt nur bei Verurteilungen bis zu zwei Jahren in Betracht.

Im Rahmen des G20-Gipfels kam es bereits zu einigen Gerichtsverfahren in Hamburg, in denen auch schon Urteile gesprochen wurde. Diese fielen in der Regel überdurchschnittlich hart aus. Zur Abschreckung wurden die Randalierer in vergangene Verfahren bereits mit teils drakonischen Strafen belegt. Ein Mann aus Ungarn wurde zu 16 Monaten Haft verurteilt. Ein Niederländer muss sogar für 2 1/2 Jahre ins Gefängnis. Wegen Flaschenwurfs wurden zwei andere Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger kontaktieren!

Je früher Ihr Strafverteidiger aktiv in Ihr Ermittlungsverfahren einwirken kann, desto besser sind die Erfolgsaussichten. Sollten Sie von einer Durchsuchung betroffen sein, machen Sie von ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch, behalten Sie die Ruhe und beauftragen Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht als Strafverteidiger.

Ansätze für eine erfolgreiche Verteidigung im Rahmen der G20-Verfahren bietet häufig die unklare Beweislage. Das Videomaterial ist beispielsweise in vielen Fällen keineswegs so eindeutig, wie die staatlichen Behörden dies vermitteln wollen. Zudem ist den in Hamburg derzeit anzutreffenden überhöhten Strafen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel insgesamt stark entgegenzutreten. In einigen Verfahren entsteht der Eindruck, dass losgelöst von der persönlichen Schuld, eine Kollektivstrafe gegen die Teilnehmer der G20-Ausschreitungen verhängt werden soll. Grundsatz unseres Rechtsstaats ist jedoch, dass jeder Mensch nur für seine eigene und zweifelsfrei nachgewiesene Schuld bestraft wird.

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