Was kostet eigentlich ein Anwalt für Strafrecht?

Natürlich fragt sich ein Rechtssuchender, was er für einen guten Anwalt für Strafrecht ausgeben muss. Dabei lautet die richtige Fragestellung eher: „Was kostet mich die Vertretung meiner Interessen durch einen guten Anwalt für Strafrecht in meinem konkreten Fall?“

Neben dem Renommee und der Qualifikation des jeweiligen Strafrechtsanwalts hängt dies maßgeblich von der Schwierigkeit des Falles und dem Umfang der Verteidigung bzw. Vertretung ab. Handelt es sich um eine Strafverteidigung in der Hauptverhandlung kommt es besonders im Strafrecht auch darauf an, ob das Gericht in der Nähe des Kanzleisitzes des jeweiligen Anwalts liegt. Eine Ausnahme gilt bei der Revision, da es sich in der Regel um ein rein schriftliches Verfahren handelt.

Lohnt es sich in meinem Fall überhaupt, einen Anwalt für Strafrecht zu beauftragen?

Wenn Sie einmal als Angeklagter ohne Anwalt vor Gericht gestanden haben, dann kennen Sie die Antwort auf diese Frage bereits. Es gibt nicht umsonst das Sprichwort „80 % glauben an den Rechtsstaat, der Rest hatte schon mit ihm zu tun“. Wenn selbst im Strafrecht tätige Anwälte sich in eigener Sache niemals selbst verteidigen würden, dann wissen sie schon warum. In den meisten Fällen rentiert sich die Investition in einen guten Anwalt gerade im Strafrecht, denn bereits bei einer Reduzierung der Strafe lohnt sie sich wirtschaftlich.  Bei einem Freispruch natürlich umso mehr, da dann die Staatskasse sogar die notwendigen Auslagen trägt. Am sinnvollsten ist die Beauftragung direkt nach Erhalt einer polizeilichen Vorladung, da in vielen Fällen eine Anklage durch effektive und werthaltige Verteidigung abgewendet werden kann. So bleibt Ihnen das Honorar für die Hauptverhandlung und damit Kosten unter Umständen für mehrere Instanzen erspart.

Für die Opfer von Straftaten ist ebenfalls ein Anwalt für Strafrecht die erste Wahl, wenn es um die Interessenvertretung wegen einer erlittenen Straftat oder die Beauftragung als Nebenklagevertreter in der Hauptverhandlung geht. Die Kosten werden im Falle einer Verurteilung dem Angeklagten auferlegt. In manchen Fällen übernimmt auch der Staat bei der Nebenklage die Kosten im Wege einer Beiordnung, z.B. wenn eine Sexualstraftat oder ein anderes schweres Verbrechen vorliegt.
Bedenken Sie aber immer, dass grundlegende Gesetze der Wirtschaft auch bei der Beauftragung eines Anwalts für Strafrecht gelten:

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Nach Einsicht in die Ermittlungsakten ist die Vereinbarung eines Pauschalpreises möglich

Die Vertretung durch einen qualifizierten Anwalt ist gerade im Strafrecht also wirtschaftlich sinnvoll. Wenn Sie uns Ihren Fall und Ihre Situation schildern, können wir Ihnen in vielen Fällen mitteilen, mit welchen Kosten in etwa zu rechnen wäre. Sollte noch keine Anklage oder ein Urteil vorliegen, dann bietet es sich an, dass wir zunächst für Sie die Akten von Staatsanwaltschaft oder Gericht anfordern. Anhand der Akten und nach Rücksprache mit Ihnen können wir den Umfang der Verteidigung abschätzen und Ihnen alternativ zur Abrechnung nach Stundensatz einen Pauschalpreis für einzelne Abschnitte des Strafverfahrens anbieten.

Auf diese Weise habe Sie noch vor der Beauftragung mit der weiteren Verteidigung volle Transparenz über die Kosten bzw. unser Honorar und können in Ruhe entscheiden, ob Sie den von Ihnen ausgewählten Anwalt für Strafrecht mit Ihrer weiteren Vertretung beauftragen möchten.

Weiterführende Informationen mit Anfragemöglichkeit zur Fall bezogenen Kostenschätzung durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Böttner:

Skizzieren Sie uns einfach kurz Ihren individuellen Fall und fragen Sie die mit einer Vertretung Ihrer Interessen voraussichtlich konkret verbundenen Kosten vorab unverbindlich bei uns an: Kontakt.

Über den Autor

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