Prozess um Ex-BayernLB-Führung wegen Untreue beginnt

Die ehemalige Spitze der BayernLB muss sich dieser Tage vor dem Landgericht München verantworten. Es geht um den Vorwurf der Untreue (§ 266 StGB). Die sieben ehemaligen Vorstände sollen beim Kauf einer österreichischen Bank im Jahr 2007 bewusst die Risiken ignoriert und zusätzlich einen zu hohen Kaufpreis bezahlt haben.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft wurde vom Landgericht zuerst abgelehnt. Da das Landgericht nicht für plausibel hielt, warum der Vorstand angeklagt werden sollte, der Verwaltungsrat der BayernLB, der aus hochrangigen CSU-Politiker bestand, jedoch nicht.

Nachdem die Ermittler jedoch erklärten, dass der Verwaltungsrat damals anscheinend über die Zahlen getäuscht worden sei, hatte die Staatsanwaltschaft mit ihrer Beschwerde vor dem Oberlandesgericht München Erfolg. Daher kam es nun doch vor dem Landgericht zur Eröffnung der Hauptverfahrens.

Dabei zeichnet sich erneut ein Mammut-Prozess ab. Rund 70 Verhandlungstage sind bisher geplant. Die Anklage geht derzeit von einem Schaden in Höhe von rund 550 Millionen Euro aus. Die österreichische Bank wurde, nachdem sie für rund 1,6 Milliarden Euro erworben wurde, 2009 für eine symbolische Summe von einem Euro an Österreich zurückübereignet.

Nun muss der Sachverhalt genau aufgeklärt und festgestellt werden, ob Fehler bei der damaligen Übernahme begangen worden sind. Wenn solche Fehler vorliegen sollten, müsste das Gericht in einem zweiten Schritt prüfen, ob darin eine strafbare Untreue im Sinne des § 266 StGB zu sehen ist. Selbst wenn objektive eine Untreue vorliegen sollte, so wären die Angeklagten dennoch freizusprechen, wenn die subjektive Tatseite – der Vorsatz – nicht nachgewiesen werden kann.

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