Der Fall Uli Hoeneß wegen möglicher Steuerhinterziehung wird voraussichtlich im März vor Gericht verhandelt. Gleichzeitig ermittelt die Staatsanwaltschaft aber auch gegen die Finanzbehörden, beziehungsweise einem mutmaßlichen Maulwurf innerhalb der Behörden.
Einer Zeitschrift wurden nämlich persönliche Steuerunterlagen von Hoeneß zugespielt. Daraufhin erstattete Hoeneß Strafanzeige wegen Verletzung des Steuergeheimnisses (§ 355 StGB). Sein Rechtsanwalt leitete das fragliche Schriftstück an die Ermittlungsbehörden weiter. Diese erklärte, dass das Schriftstück nur direkt aus dem Finanzamt stammen könne.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Durchsuchungen beim Finanzamt in Miesbach und im Rechenzentrum des Landesamtes für Finanzen in Nürnberg letzte Woche durchgeführt. Damit soll vor allem festgestellt werden, wer Zugriff auf die Dateien hatte. Für die Verletzung des Steuergeheimnisses sieht das Strafgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Möglicherweise ist sogar der Straftatbestand der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht (§ 353b StGB) erfüllt, dann drohen sogar bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.