Wiederaufnahme im Fall Peggy

Das damals neunjährige Mädchen verschwand im Frühjahr 2001 spurlos. Rund drei Jahre später wurde ein Tatverdächtigter wegen Mordes (§ 211 StGB) zu lebenslanger Haft verurteilt. Zweifel an der Täterschaft gab es seit dem mehrfach, vor allem da die Leiche des Mädchens bisher nicht gefunden wurde.

Nun wird das Strafverfahren wiederaufgenommen, da das Landgericht Bayreuth erhebliche Bedenken bezüglich der damaligen Polizeiarbeit hat. Nachdem die damalige Soko eineinhalb Jahre keinen Tatverdächtigen ermitteln konnte, wurde der Soko-Leiter vom Innenminister ausgewechselt.
Kurze Zeit später präsentierte die Soko den geistig behinderten Ulvi K. als Tatverdächtigen. Ein V-Mann der Polizei, der mit dem Tatverdächtigen gemeinsam in der Forensik gewesen war, behauptete, dass der damals 26-Jährige die Tat ihm gegenüber gestanden habe. Einige Jahre später räumte der V-Mann ein, dass er gelogen habe um selbst schnell aus der Forensik entlassen zu werden.

Nach stundenlangem Verhör, zum Teil ohne der Anwesenheit eines Strafverteidigers, gestand der geistig behinderte Mann den ihm von der Polizei präsentierten Tathergang. Obwohl Ulvi K. das Geständnis später widerrief, wurde er wegen Mordes vom Gericht verurteilt.

Aufgrund dieser vielen Ungereimtheiten hatte nun ein Wiederaufnahmeantrag seines Rechtsanwalts zum strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren Erfolg. Das Verfahren unter anderem wegen des Mordverdachts soll in der ersten Jahreshälfte 2014 neu beginnen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt mittlerweile gegen einen weiteren Verdächtigen. Ein ehemaliger Freund der Familie wurde bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 StGB) zu Lasten anderer Mädchen verurteilt. Sein damaliges Alibi soll sich mittlerweile als falsch herausgestellt haben. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob der ehemalige Freund der Familie etwas mit dem Verschwinden des Mädchens zu tun haben könnte.

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