Freispruch im Missbrauchsprozess um den Olympia-Schwimmtrainer

Ein früherer Olympia-Schwimmtrainer soll eine damals minderjährige Schwimmerin unter Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnisses sexuellen missbraucht haben. Die Anklage lautete deswegen vor dem Kieler Amtsgericht auf sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB). Insgesamt waren 18 Fälle angeklagte, bei denen die junge Frau zwischen 16 und 18 Jahre alt gewesen sein soll.

Das Gericht war am Ende der Hauptverhandlung jedoch nicht von der Schuld des 41- überzeugt. Ein Glaubwürdigkeitsgutachten bezüglich der heute 25-jährigen Frau konnte eine selbstbestimmte Liebesbeziehung, die möglicherweise im Zuge einer späteren Therapie zu einem sexuellen Missbrauch umgedeutet wurde, nicht ausschließen.
Da die junge Frau dem Gericht keinen Einblick in ihre damaligen Tagebücher gewährte und auch sonst an einem Glaubwürdigkeitsgutachten nicht weiter mitwirken wollte, war es ein schwieriger Prozess hinsichtlich der Beweisführung. Der Angeklagte schwieg auf Anraten seines Strafverteidigers vor Gericht. Aufgrund der schwachen Beweislast hatte das Gericht Zweifel an der Schuld des Beschuldigten.

Die Staatsanwaltschaft beantragte trotzdem eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Das Gericht sprach den Angeklagten letztlich jedoch frei. Auch weitere Zeugenaussagen sprachen nämlich für eine Selbstbestimmtheit der damaligen Jugendlichen. Die Staatsanwaltschaft kündigte bereits Berufung gegen das Urteil an. Für den Angeklagten hatte das Strafverfahren schon vor Prozessbeginn schwerwiegende Auswirkungen. Sein Verein kündigte ihm fristlos und er durfte im August 2012 nicht mit zu den olympischen Spielen fahren. Trotz Freispruchs erlitt der Beschuldigte somit erhebliche berufliche und private Nachteile.

Es ist daher stets wichtig, dass eine aktive Verteidigung möglichst bereits im Ermittlungsverfahren ansetzt und im geeigneten Verfahren ein Gutachten bereits früh eingeholt wird sowie sonstige entlastende Mittel und Wege gesucht werden, um den Tatvorwurf zu entkräften.

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