Rechtsanwalt für Allgemeines Strafrecht

Der Begriff „Allgemeines Strafrecht“ ist weder gesetzlich definiert noch abschließend kodifiziert. Vielmehr werden darunter alle Delikte zusammengefasst, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts. Dessen ungeachtet, erfordern nicht nur umfangreiche, sondern auch überschaubare Strafverfahren ein kompetentes Fachwissen, weshalb Sie sich auch im Bereich des allgemeinen Strafrechts an einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger wenden sollten.

Ein Fachanwalt für Strafrecht gewährleistet die optimale Beratung im Strafverfahren

Obwohl schon das allgemeine Strafrecht für den Laien auf den ersten Blick wenig „überschaubar“ wirkt, gestaltet sich das Strafrecht in der Rechtspraxis noch erheblich komplexer. Dabei reicht das Spektrum der Interessenvertretung durch die Strafrechtskanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger von kleinen Bagatelldelikten wie einem einfachen Ladendiebstahl über gesellschaftlich Aufsehen erregende Straftaten von Vorständen und Managern bis hin zum Mord.

Als eine auf Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Anwaltskanzlei versuchen wir, Ihnen auf dieser Webseite einen kleinen Überblick über die einzelnen Tatbestände des Strafrechts zu bieten sowie Hinweise und Informationen, wie wir in den entsprechenden Situationen vorgehen, um für Sie durch eine früh ansetzende und umfassende Beratung das bestmögliche Resultat zu erzielen.

Delikte des allgemeinen Strafrechts:

Weitere Delikte und in Nebengesetzen geregelte Straftatbestände finden Sie in einer Übersicht zu unseren Tätigkeitsfeldern im Strafrecht. Außerdem bieten wir Ihnen mit unserem Anwalt & Strafverteidiger Blog einen Einblick in aktuelle Nachrichten und Entscheidungen zum Strafrecht. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen zum Strafrecht haben, stehen wir Ihnen gern für einen Beratungstermin zur Verfügung.

Optimale Betreuung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht

Neben einem akribischen Aktenstudium und einer verlässlichen Einschätzung der materiellen und strafprozessualen Fragestellungen in Ihrem Verfahren sind insbesondere detaillierte Rechtskenntnisse im Strafrecht Voraussetzung für eine optimale Vertretung Ihrer Interessen. Daneben ist jahrelange Erfahrung mit typischen Verfahrenskonstellationen notwendig, um eine effektive Betreuung im Strafrecht in jedem Verfahrensstadium sicherzustellen. Auch im allgemeinen Strafrecht sollten Sie daher Wert darauf legen, von einem spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Strafrecht vertreten zu werden.

Die Kanzlei Dr. Böttner Rechtsanwälte und Strafverteidiger kann Sie bei strafrechtlichen Problemen optimal beraten und gegebenenfalls gerichtlich effektiv vertreten und verteidigen. Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns einfach oder besuchen Sie uns in einer unserer Kanzleien in Hamburg, Frankfurt am Main oder Neumünster.

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