Ein unerwartetes Urteil im Inzest-Prozess

In dem wegen 500-facher Vergewaltigung und Inzest angeklagten Prozess gegen Adolf B. ist es jetzt zu einem unerwarteten Urteil angekommen. Trotz der von der Staatsanwaltschaft umfangreich vorgetragenen Anklage wurde der 69-jährige Mann nun wegen unerlaubten Beischlafs innerhalb der Familie und wegen Nötigung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten hingegen 14 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert.

Der Richter begründete diese Entscheidung damit, dass ein gewaltvolles Einwirken, wie es bei einer Vergewaltigung im Tatbestand erforderlich ist, nicht nachzuweisen sei. So haben unter anderem die widersprüchlichen Aussagen des Opfers, die Tochter des Angeklagten, über einzelne Taten dafür gesorgt, dass der Tatnachweis der Vergewaltigung nicht erbracht wurde.

Zudem liegen die Fälle über 20 Jahre zurück und sind daher verjährt. Des Weiteren argumentierte der Richter mit einer möglicherweise von Rachegefühlen geleiteten Tochter, die heftige Aggressionen nach Bekanntwerden ihrer Erbenstellung gegenüber ihren Vater gezeigt hätte.

( Quelle: focus, 19.12.2011 )


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