Gewalt
Die Definition von Gewalt ist abhängig vom jeweiligen Rechtsgebiet und Bereich der Wissenschaft. Unter Gewalt im Sinne des strafrechtlichen Verständnisses z.B. im Rahmen der Nötigung ( § 240 StGB ) versteht sich das physisch oder psychisch vermittelte Zwang gegenüber einer anderen Person, zur Überwindung eines bestehenden oder erwarteten Widerstandes, also das Einwirken auf die Willensbildung des Opfers.
Beleidigung gegen Polizeibeamte: Alkoholproblem?

(Wiederholte) Beleidigung von Polizisten unter Alkoholeinfluss mit Widerstand gegen die Staatsgewalt: Strafverteidigung zur Strafe auf Bewährung (Vermeidung von Gefängnisstrafe).
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Nachträgliche Sicherungsverwahrung nach Maßregelung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellt erneut klar, dass die Anordnung der Sicherungsverwahrung im Anschluss einer psychiatrischen Unterbringung ein neuer eigenständiger Grundrechtseingriff darstellt.
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BGH: Der minder schwere Fall der Vergewaltigung nach § 177 Abs. 5 StGB

BGH (-Revision) zum minder schweren Fall der Vergewaltigung: Gründe, die insbesondere beim Vergewaltigungsvorwurf in junger Ehe (hier bei Vergewaltigung und Körperverletzung) für eine Strafmilderung nach § 177 Abds. 5 StGB sprechen können.
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BGH: Bei der räuberischen Erpressung muss zwischen dem Einsatz des Nötigungsmittels und dem erlangten Vorteil ein finaler Zusammenhang bestehen
Langjährige Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung der Tochter

Vergewaltigung der Tochter: Angeklagter wurde vom LG Bochum wegen sechsfacher Vergewaltigung der eigenen Tochter zu über 7 Jahren verurteilt. Kommt es zur Revision?
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Innenministerkonferenz: Fußfesseln für Fußball-Fans?

Aufgrund zunehmender Gewalt in den deutschen Stadien der Fußball Bundesliga erwägen Politiker auf der Innenministerkonferenz den Einsatz von Fussfesseln für Fans.
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BGH: Unzureichende Begründung des Tötungsvorsatzes

Totschlag: Der strafrechtliche Tötungsvorsatz bei einem Totschlag muss vom Gericht dem Angeklagten nachgewiesen und dies im Urteil begründet werden.
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