Im Wirtschaftsstrafverfahren wegen Vorteilsannahme (§ 331 StGB) und Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) rund um den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff hat die bisherige Beweisaufnahme keinen Nachweis der Schuld erbracht. Nicht nur Strafrechtsexperten fragen sich, auf welcher Grundlage überhaupt Anklage erhoben und die Angeklagte zumindest teilweise zugelassen worden ist.
Es kommt zwar nicht selten vor, dass sich die Beweislage vor Gericht ändert, weil z.B. Zeugen von vorherigen Aussagen abweichen. Man gewinnt im Strafverfahren gegen Christian Wulff nach der bisherigen Beweisaufnahme jedoch den Eindruck als habe es bereits nach Aktenlage keine Beweise gegeben, die einen Schuldnachweis zulassen. Unter anderem wirft der Spiegel die sich aufdrängende Frage auf, welche Interessen hinter der Anklageerhebung und Durchführung der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Hannover stecken.
Der vorsitzende Richter des Landgerichts deutete nun in einem Zwischenfazit an, dass der Prozess wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO gegen Wulff zeitnah eingestellt werden könne. Im Prozess wird über einen Betrag in Höhe von ca. 750 Euro gehandelt, bei dem im Vergleich bei anderen Straftaten wie dem Diebstahl in der Regel nicht mehr eine Geringfügigkeit des Schadens angenommen wird.
Die Staatsanwaltschaft hält auch nach der Zwischenbilanz des Gerichts am Vorwurf der Vorteilsannahme durch Wulff fest und erklärte, man werde einer Einstellung des Strafverfahrens nicht zustimmen. Der Strafverteidiger von Wulff kündigte ebenfalls an, dass man bis zum Freispruch kämpfen werde. Denn es ist das gute Recht eines jeden Bürgers, die Schuldfrage im Rahmen der Hauptverhandlung zu klären und bei fehlenden Beweisen freigesprochen zu werden.
Der Rechtsanwalt des Bundespräsidenten a.D. freute sich jedoch über die offenen Worte des Gerichts. Zwar sei das Ergebnis zu erwarten gewesen, trotzdem würde sich Wulff darüber freuen. Selbst wenn sich die Verfahrensbeteiligte nicht auf eine Einstellung einigen können, ist ein Freispruch nach aktuellem Stand der Zeugenbefragungen und Beweisaufnahme wahrscheinlicher geworden.
Es ist zu erwarten, dass der Kampf um Gerechtigkeit, der nun schon seit Tagen ausgefochten wird, auch bis zum Urteil geführt wird. Nach bisherigem Stand wahrscheinlich mit einem Freispruch.