Freispruch nach vermeintlichem Raub an Eltern

Ein 27-Jähriger soll seine eigenen Eltern beraubt haben. Dies warf zumindest die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann vor. Der Drogensüchtige soll bei seinen Eltern geklingelt und nach Geld für Essen gefragt haben. Da die Eltern befürchteten, dass der Sohn das Geld in Drogen investieren würde, verweigerten sie die Herausgabe.

Daraufhin soll der 150-Kilo-Mann an seiner Mutter vorbeigestürmt sein und ihre Handtasche an sich genommen haben. Als sich der Vater in den Weg stellte, soll der Sohn ihn mit der Handtasche geschlagen haben.

Vor Gericht machten die Eltern von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StGB Gebrauch. Auch der Angeklagte schwieg zum Tatvorwurf. Die Eltern ließen lediglich verkünden, dass sich der Sohn therapiebereit zeige und eine Langzeittherapie in Aussicht habe. Sie wollen durch eine Verurteilung den Therapieerfolg nicht gefährden.

Zusätzlich bescheinigte ein Gutachter dem 27-Jährigen eine paranoide Schizophrenie. Dies hätte höchstwahrscheinlich zu einer Schuldunfähigkeit im Sinne des § 21 StGB geführt. Aufgrund der fehlenden Aussagen und der potentiellen Schuldunfähigkeit sprach das Gericht den Angeklagten frei.

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