Am 09. März 2021 haben belgische Medien erstmals darüber berichtet, dass der Anbieter Sky ECC Global von den Strafverfolgungsbehörden gehackt wurde und es zu zahlreichen Durchsuchungen und Festnahmen gekommen ist.
Das Ermittlungsverfahren wegen Wahlfälschung (§ 107a StGB) gegen Giovanni Di Lorenzo, den Chefredakteur der „Zeit“ , ist von der Staatsanwaltschaft Hamburg gem. § 153a StPO gegen die Zahlung einer Geldauflag vorläufig eingestellt worden. Die genaue Höhe der Geldauflage wurde seitens der Staatsanwaltschaft nicht angegeben. Laut dem „Hamburger Abendblatt“ soll es sich jedoch um eine „namhafte“ finanzielle Auflage handeln.
Das Strafverfahren gegen den bekannten Journalisten wird endgültig eingestellt, wenn die vollständige Geldauflage gezahlt ist.
Der „Zeit“- Chefredakteur Giovanni di Lorenzo war so ehrlich, in der Talkshow „Günter Jauch“ zu „gestehen“, dass er im Rahmen der diesjährigen Wahl zum Europaparlament zwei Stimmen abgegeben hat. Aufgrund des Umstandes, dass er sowohl die italienische, als auch die deutsche Staatsbürgerschaft und offenbar aufgrund dessen zwei Wahlbenachrichtigungen erhalten habe, sei er davon ausgegangen, sowohl in Deutschland als auch in Italien wählen und mithin zwei Stimmen abgeben zu dürfen.
Für die Bestrafung eines Angeklagten ist im Strafrecht häufig eine mögliche Verjährung der Tat von Bedeutung. Die Frage, ob eine mögliche Verfolgungsverjährung eingetreten ist oder nicht, stellt meist eine komplizierte Rechtsfrage dar, die nur ein Strafverteidiger umfassend beantworten kann. Anschließend kann es mitunter erforderlich werden, die Rechtslage (hier die Verjährung eines Totschlags) zu verteidigen und Uneinigkeiten zwischen Anwalt, Staatsanwaltschaft und dem Gericht zu beseitigen:
Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Revisionsverfahren mit der strafrechtlichen Verjährung eines Totschlags zu beschäftigen.
Antwortet ein Bewerber wahrheitswidrig auf solch eine Frage nach einem gegen ihn bereits eingestellten Ermittlungsverfahren, darf er deswegen nicht entlassen werden.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Arbeitgeber einen Stellenbewerber nach eingestellte Ermittlungsverfahren im Sinne der §§ 153 ff. StPO befragen darf. Die Richter verneinen dieses Recht mit Blick auf § 53 Bundeszentralregistergesetz. Die Wertentscheidung in diesem Paragraphen macht deutlich, dass lediglich die dort genannten Verurteilungen zu offenbaren sind.
Gegen einen Beschuldigten wurde wegen Betruges, Hehlerei, Urkundenfälschung und des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz ermittelt.
Das Verfahren angestoßen hatte eine Beschuldigtenvernehmung in einem anderen Verfahren. Dort wurde der Verdacht geäußert, dass der Beschuldigte mit kopierten PC-Programmen handeln würde. Zusätzlich solle sich der Angeklagte damit gerühmt haben, dass sein neu erworbener Computer aus einer Diebstahlshandlung stammte.
Da weitere Ermittlungen den Verdacht nicht erhärteten, sollte der Zeuge erneut vernommen werden. Dieser befand sich aber nicht mehr in Deutschland. Aus diesem Grund wurde durch das Amtsgericht Erfurt ein Durchsuchungsbeschluss erlassen.
Trotz des DNA-Fundes an Kleidungsstücken von Uwe Barschel werden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Lübeck nicht erneut gestartet. Somit bleiben die Akte Uwe Barschel und die Frage, ob der frühere Ministerpräsident von Schleswig-Holstein einen Selbstmord unternahm oder ermordet wurde, weiterhin offen und ungeklärt.
Die Differenzierung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe und dessen strafrechtlicher Konsequenzen ist seit Jahren ein großes Thema in der Rechtswissenschaft. Nun betrifft dies auch einen 17-Jährigen, der ein Praktikum in einem Pflegeheim in Bamberg absolvierte.
Eine Seniorin soll ihm gegenüber mehrfach den Wunsch geäußert haben, dass er Sterbehilfe leisten möge. Wie nun herauskam, ist er diesem Wunsch anscheinend nachgekommen und hat wohl ihr Leben aktiv verkürzt.
Gegen den früheren Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Stefan Mappus wurde nun ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue oder Beihilfe zur Untreue eingeleitet. Ebenso wird in derselben Sachen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue gegen den Investmentbanker Dirk Notheis von der US-Bank Morgan Stanley ermittelt. Dies erklärte die zuständige Staatsanwaltschaft.
Bereits am Dienstag ist es zu Durchsuchungen bei Mappus und der Bank gekommen, bei welcher umfangreiche Unterlagen beschlagnahmt wurden. Insgesamt wurden fünf Wohnungen und fünf Büros durchsucht.
Der Ermittlungsbehörde nach bestehen zureichende Anhaltspunkte dafür, dass der CDU-Politiker beim Kauf von knapp 45 Prozent der Anteile an der EnBW durch das Land sich der Untreue strafbar gemacht haben könnte, indem ein deutlich zu hoher Preis bezahlt wurde. Insgesamt bezahlte das Bundesland knapp 4,7 Milliarden Euro für die Anteile an dem Energiekonzern. Nach Einschätzung von Analysten und Gutachten lag der tatsächliche Wert jedoch deutlich unter dem Kaufpreis. Offenbar einigte man sich zwischen dem französischen Unternehmen, dem Bundesland und als Vermittler die Bank Morgen Stanley über einen zu hohen Preis. So wurde unter anderem der Kaufpreis um 10 cent nach oben korrigiert, was den gesamten Deal allein um mehr als 11 Millionen Euro teuer werden ließ.
Dadurch entstand dem Land ein Schaden von 840 Millionen Euro, der letztlich einen Schaden für den Steuerzahler darstellt. Und die Ermittlungen sind erst am Anfang.
Für Mappus ist damit wohl das Karriereende nahe.
( Quelle: stern online, 11.07.2012 )
Offenbar sollen über Monate hinweg bedeutende Daten aus der Telekommunikationsüberwachung beim BKA und der Bundespolizei versehentlich gelöscht worden sein. Grund dafür soll eine Softwarepanne sein. Betroffen sind davon unter anderem abgehörte Telefongespräche, SMS und Ortungsabfragen (Funkzellenabfrage), die durch einen Fehler in der Software in dem Zeitraum von knapp zwei Monaten automatisch und unwiederbringlich am Standort in Wiesbaden gelöscht worden sind.
Dies bestätigte nun das BKA gegenüber der „Bild am Sonntag“ und relativierte den Datenverlust jedoch. So sollen die für die jeweiligen Ermittlungsverfahren relevanten Daten bereits zuvor in die Akten übernommen worden sein, so dass diese Inhalte aktenkundig sind.
Einige Kritiker sehen jedoch die Gefahren, dass nun in vielen Fällen die Originaldaten verloren gegangen sind und nur noch Abschriften und Auswertungen der Polizei existieren.
( Quelle: Focus online, 8.07.2012 )
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner