Verkehrsunfall

  • Eine 21-jährige Frau musste sich vor dem Amtsgericht Rheine wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Zuvor hatte sie einen Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 25 Euro abgelehnt.

    Die Fahranfängerin war in Eile und fuhr mit einer 22-jährigen Freundin zur Arbeit. Bei einer Abfahrt kam sie mit einem Reifen auf den Grünsteifen und der Wagen brach aus. Nach einem Überschlag landete der Wagen auf dem Dach, aus dem sich die Beifahrerin leicht verletzte befreien konnte. Die eintreffenden Beamten stellten einen Alkoholgeruch am Unfallort fest. Eine spätere Blutentnahme stellte 0,84 Promille Alkohol im Blut der Fahrerin fest.

  • Durch das zur Verfügung stellen des Fahrzeuges können Mitinsassen aus dem Schutzbereich des § 315c StGB fallen.

    Der Angeklagte wurde unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 2 StGB vom Landgericht Meiningen verurteilt. Nach Feststellung des Gerichts führte der Angeklagte einen mit zwei weiteren Personen besetzten Wagen, obwohl er aufgrund von Alkoholgenusses absolut fahruntüchtig war. Infolge der Fahruntüchtigkeit fuhr der Fahrer gegen eine Hausmauer und rammte Baustellenabsicherungen. Das Landgericht bejahte die Gefährdung von Leib und Leben der Mitfahrer.

  • Auf der Wandsbeker Chaussee in Hamburg stand ein verwaister demolierter goldener Audi R8. Der 150.000 Euro teure Wagen soll in den Gegenverkehr geraten sein und dort ein anderes Fahrzeug gerammt haben. Anschließend schoss der Wagen in eine Reihe geparkter Fahrzeuge und blieb erst nach rund 500 Metern stehen.

  • Vor dem Landgericht Potsdam musste sich eine 38-jährige Frau wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
    Nach den Feststellungen des Gerichts war die Frau Verursacherin eines Unfalls mit einem polnischen Reisebus im letzten Jahr,  bei dem 14 Menschen verstarben. Weitere Menschen wurden verletzt. Das Gericht sah die Schuld bei der Angeklagten, den Busfahrer treffe kein Mitverschulden.

  • Im Prozess vor dem Landgericht Hamburg gegen den Unfallfahrer von Eppendorf wurden am vorletzten Verhandlungstag die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Nebenklage vorgetragen. Bevor sich der unter anderem wegen vierfacher fahrlässiger Tötung und dreifacher fahrlässiger Körperverletzung angeklagte Mann sich zu dem Tathergang äußern kann und am kommenden Dienstag aller Voraussicht nach das Urteil gesprochen wird, wurde Angehörigen der Opfer die Möglichkeit der Stellungnahme als Nebenkläger gegeben.

    Die Nebenklage äußerte sich sehr bewegt und auch wütend. Die beiden Söhne Mues, die Mutter und Vater bei dem Unfall verloren haben, erhofften sich eine Entschuldigung vom Angeklagten und hatten versucht, diesen zu verstehen. Jedoch seien sie bitter enttäuscht. „Das war keine Entschuldigung, sondern eine Beleidigung“ erklärte Woody Muse gegenüber dem hamburger Abendblatt.

    Die Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre und neun Monate Haft von dem Angeklagten und begründet diese damit, dass er sich seiner Krankheit bewusst sei und bereits mehrmals als Epileptiker derartige Anfälle erlitt.

    Das Urteil wird am Dienstag erwartet.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt, 1.06.2012 )


  • Nach den Feststellungen des Landgerichts geriet der Angeklagte nach dem Konsum von Kokain mit seinem Pkw in einen Verkehrsunfall. Zwei Stunden nach dem Unfall wurde dem Angeklagten eine Blutprobe entnommen.

    Das Landgericht hat eine rauschmittelbedingte Fahruntüchtigkeit schon deshalb als erbracht angesehen, weil der von der Grenzwertekommission empfohlene Grenzwert für Benzoylecgonin (enthalten in Kokain) von 75 ng/ml um das Fünffache überschritten war.

  • Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte den Beschwerdeführer wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Unfallflucht) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung es zur Bewährung aussetzte.

    Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Frankfurt am Main das Urteil im Rechtsfolgenausspruch abgeändert und den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis entzogen, den Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, ihm vor Ablauf von 18 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

    Gegen dieses Urteil wendet sich nunmehr der Angeklagte mit der Revision.

  • Das Amtsgericht Schwelm (NRW) hat einen 45-jährigen Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätze a 30 Euro verurteilt.

    Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Mann mit seinem LkW einen 87-jährigen Senioren angefahren. Dieser stürzte, geriet unter einen Reifen des LkW und verstarb. Der Unfall geschah, als der Fahrer mit seinem Lkw in Schrittgeschwindigkeit rückwärts fuhr.

    Im Prozess stellte sich heraus, dass sich das Opfer im toten Winkel befand, der Angeklagte ihn also im Spiegel nicht sehen konnte.

    Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten aber vor, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn sich der Fahrer eines sogenannten „Einweisers“ bedient hätte und dieser die Rückwärtsfahrt überwacht hätte. Die Einweisung ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Damit sei eine Sorgfaltspflichtverletzung zu bejahen, so die Staatsanwaltschaft.

    Das Gericht bestätigte zwar, dass der Vorfall ein Horror für alle Beteiligten, auch für den Angeklagten selbst sei, schloss sich aber dem Antrag der Staatsanwaltschaft an und verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 2700 Euro.

    ( Quelle: Der Westen online vom 09.03.2012 )

  • Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in acht Fällen, Betruges in drei Fällen und versuchten Betruges in sieben Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt und wegen überlanger Verfahrensdauer sechs Monate dieser Freiheitsstrafe für vollstreckt erklärt. Der Angeklagte hatte in mehreren Fällen Verkehrsunfälle provoziert, um sich danach an die Haftpflichtversicherung zu wenden.

    Gegen diese Entscheidung legte der Angeklagte Revision ein.

  • Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg Anklage gegen den Mann erhoben, der im März die Kontrolle über sein Auto verlor und einen Unfall verursachte, bei dem vier Menschen starben.
    Der Mann sei mit mindestens 100 km/h bei Rot über eine Ampel und sodann in eine Menschenmenge gerast. Laut Anklage hat sich der 39-jährige Mann damit der fahrlässige Tötung in vier Fällen, der fahrlässigen Körperverletzung in drei Fällen und der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung schuldig gemacht. Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann eine fünfjährige Freiheitsstrafe.
    Laut Ermittlungen soll der Mann mehrfach epileptische Anfälle gehabt haben, woraufhin Ärzte ihm vom Autofahren abrieten. Bereits zuvor hatte der Mann zwei Unfälle verursacht, bei einem wurde er selbst lebensgefährlich verletzt. In beiden Fällen aber wurden die Ermittlungen gegen Zahlung von Geldbußen eingestellt. Trotzdem hat er seinen Führerschein später zurückerhalten. Daher beruft sich der Mann auch darauf, dass er rechtmäßig am Straßenverkehr teilgenommen habe. Dies sieht die Staatsanwaltschaft anders.

    Nach der Tat wurden im Blut des Angeschuldigten sowohl Spuren eines Medikaments gegen Epilepsie als auch der Cannabis-Wirkstoff THC gefunden. Auslöser für den Unfall soll aber nicht der Drogenkonsum gewesen sein.
    Im kommenden Prozess will sich der Strafverteidiger des Mannes auf Schuldunfähigkeit berufen. Gelingt ihm der Nachweis einen Krampfes könnte dies zur Straffreiheit führen. Wann der Prozess beginnt, ist noch unklar.

    ( Quelle: Hamburger Abendblatt online vom 29.11.2011 )


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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