Erschleichen von Leistungen in nahezu hundert Fällen

Vor dem Amtsgericht Regensburg musste sich ein 62-jähriger Rentner verantworten. Laut Anklage war er fast einhundert mal „schwarz gefahren“ und habe sich damit des Erschleichens von Leistungen schuldig gemacht.

Im Prozess wurde eine Gutachterin gehört. Sie machte Aussagen zum Leben des Angeklagten und dessen diversen Therapien und Behandlungen. Bezüglich der aktuell angeklagten Taten attestierte sie ihm das Fehlen der Einsichtsfähigkeit.

Eigentlich wollte der Angeklagte im Prozess keine Angaben machen. Letztendlich gestand er aber, bei all den Fahrten kein Ticket gelöst zu haben. Als Grund für das Erschleichen der Leistungen gab er seine finanziellen Schwierigkeiten an. Dazu sagte die Gutachterin aus, dass der Mann schwerbehindert sei und deshalb davon ausging, dass ihm eigentlich kostenlose Fahrten zustehen würden.

Zudem war der Mann wegen Körperverletzung angeklagt, da er einen Mann mit einem Beutel, in dem sich eine Plastikflasche befand, ins Gesicht geschlagen hatte. Der Angeklagte gab an, dabei in Notwehr gehandelt zu haben, da ihn das mutmaßliche Opfer zuvor provoziert habe.

Staatsanwaltschaft, Strafverteidigung und Gericht kamen übereinstimmen zu dem Ergebnis, dass der Angeklagten schuldunfähig ist. Somit endete das Verfahren mit einem Freispruch.

( Quelle: Wochenblatt online vom 29.11.2011 )

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