„Gott“, Meister“ oder einfach nur voll? Sachverständiger weiß es auch nicht

Vor dem Schwurgericht Bonn muss sich ein 22-jähriger Paketfahrer wegen des Verdachts des Mordes verantworten. Ihm wird vorgeworfen in der Silvesternacht einen fremden Mann ohne Vorwarnung von hinten angegriffen zu haben. Dabei soll der alkoholisierte Angeklagte den 44-jährigen Lehrer geschlagen und getreten haben. Außerdem soll er ihm mit dem Tod gedroht haben, sofern er ihm nicht bestätige, er sei Gott oder „ein Meister“. Die Tat wurde von einer 16-jährigen Schülerin aus dem Fenster beobachtet. Der Angeklagte kann sich angeblich nicht mehr an das Geschehen erinnern.

Das Gericht beauftragte einen Sachverständigen mit der Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens, welches Auskunft über die Schuldfähigkeit des Angeklagten geben sollte. Der Sachverständige attestierte dem Mann eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit, begründet durch den Alkoholkonsum. Allerdings könne auch nicht ausgeschlossen sein, dass er bei der Tat schuldunfähig war. Das Gutachten verunsicherte das Gericht, da es keine klare Aussage erkennen lässt.
Diese Situation machte sich der Strafverteidiger zum Vorteil und berief sich auf die nicht auszuschließende Schuldunfähigkeit und plädierte daher auf Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft hingegen wertet das Verhalten des Angeklagten in der Tatnacht, insbesondere gegenüber der Polizei, als psychiatrisch unauffällig und lehnte eine Schuldunfähigkeit daher ab. In ihrem Plädoyer fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten wegen versuchten Mordes aufgrund von Heimtücke und niedrigen Beweggründen.
( Quelle: Kölnische Rundschau online vom 26.08.2011 )


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