Betrug

  • Gegen einen Beschuldigten wurde wegen Betruges, Hehlerei, Urkundenfälschung und des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz ermittelt.

    Das Verfahren angestoßen hatte eine Beschuldigtenvernehmung in einem anderen Verfahren. Dort wurde der Verdacht geäußert, dass der Beschuldigte mit kopierten PC-Programmen handeln würde. Zusätzlich solle sich der Angeklagte  damit gerühmt haben, dass sein neu erworbener Computer aus einer Diebstahlshandlung stammte.

    Da weitere Ermittlungen den Verdacht nicht erhärteten, sollte der Zeuge erneut vernommen werden. Dieser befand sich aber nicht mehr in Deutschland. Aus diesem Grund wurde durch das Amtsgericht Erfurt ein Durchsuchungsbeschluss erlassen.

  • Das Landgericht Duisburg hat den Angeklagten wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in sieben Fällen jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zum Computerbetrug zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.

    Dagegen richtet sich die Revision des Angeklagten.

  • Das Landgericht Osnabrück hat den Angeklagten wegen Diebstahls mit Waffen, Urkundenfälschung in zwölf Fällen, davon in sechs Fällen in Tateinheit mit Betrug, wegen Betruges und versuchten Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Hiergegen richtet sich die Revision des Angeklagten.

  • Das Landgericht Münster hat den Angeklagten wegen gewerbsmäßiger Hehlerei unter Einbeziehung der Strafen aus einem andern Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Ein Jahr und sechs Monate der verhängten Strafe gelten als vollstreckt. Im Übrigens hat das Landgericht ihn freigesprochen bzw. das Verfahren wegen Unanwendbarkeit des deutschen Strafrechts eingestellt.
    Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte 2004 in Belgien einen Wagen übernommen. Dieser stand noch unter dem Eigentumsvorbehalt einer Bank. Der Angeklagte wusste, dass der Vorbehaltskäufer die Raten nicht mehr zahlen wollten.

  • Das Landgericht Bielefeld hat die vier Angeklagten unter anderem wegen (versuchten) Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung in mehreren Fällen und wegen gewerbs- und bandenmäßig begangenen Betrugs in Tateinheit mit gewerbs- und bandenmäßig begangener Urkundenfälschung in mehreren Fällen zu Freiheitsstrafen verurteilt.

    Gegen dieses Urteil richten sich die Revisionen zweier Angeklagter.

  • Das Landgericht Osnabrück hat im Prozess um einen vor zwei Jahren im Osterfeuer verbrannten Leichnam die Urteile gegen die zwei Angeklagten gesprochen.
    Angeklagt waren die Tochter des 66-jährigen Opfers und deren Ehemann wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung mit Todesfolge. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft ihren ursprünglichen Vorwurf bereits im Prozessverlauf fallen gelassen.

    Eine gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge lehnte das Gericht ab, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Mann eines natürlichen Todes starb.

    Das Landgericht verurteile die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung, da sie ihrem Vater bewusst Alkohol gegeben habe, um ihn ruhig zu stellen. Zudem habe sie sich des Betrugs und der Urkundenfälschung strafbar gemacht, da sie die Renten des Opfers weiterhin kassierte. Das Gericht verurteile die Frau zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

    Zudem muss sie – wie auch ihr Ehemann, der ihr bei der Beseitigung des Leichnams half – eine Geldbuße wegen Verstoßes gegen das Bestattungsgesetzes zahlen.

    ( Quelle: Westfälische Nachrichten online vom 04.04.2012 )


  • Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass Bankkunden, die auf gefälschten Internetseiten ihre Transaktionsnummern (kurz: TAN) preisgeben, selbst für den Schaden haften müssen.
    Vor dem BGH hatte ein 68-jähriger Pensionär geklagt. Er hatte durch den Betrug auf einer Internetseite im Jahre 2008 insgesamt zehn seiner Tan-Codes angegeben, was dazu führte, dass unbekannte Betrüger sein Konto plündern konnten. Es wurden 5000 Euro von seinem Konto nach Griechenland überwiesen.

    Nach Ansicht des BGH hatte der Mann „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen“, da er die Warnhinweise der Bank vor Betrügern hätte beachten müssen. Kunden wurden aufgefordert, nie mehrere Nummern auf einmal anzugeben. Auch ein Mitverschulden der Bank lehnte der BGH ab. Zudem seien die Überweisungen durch die Betrüger mit korrekten Geheimzahlen getätigt worden. Dadurch sei für den Bank nicht erkennbar, wer die Überweisung tätigt.
    Allerdings betrifft das Urteil nur vergleichbarer Fälle bis zum 30. Oktober 2009, da seitdem eine Verbraucherschutzrichtlinie gilt, wonach Bankkunden nur für große Fahrlässigkeit und Vorsatz haften. Daher könnte das Urteil anders ausfallen – eine Entscheidung dazu steht aber noch aus.

    ( Quelle: Westdeutsche Zeitung online vom 24.04.2012 )


  • Das Landgericht Dortmund hat die Angeklagte wegen Betruges sowie Beihilfe zur Untreue in vier Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Beihilfe zum Betrug zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Gegen dieses Urteil richtet sich die Revision der Angeklagten.

  • Das Landgericht Duisburg hat den Angeklagten wegen Betruges und wegen Beihilfe zur Untreue in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt sowie bestimmt, dass von dieser neun Monate wegen „überlanger Verfahrensdauer“ als vollstreckt gelten.

    Hiergegen richtet sich die Revision des Angeklagten.

  • Das Landgericht Hamburg hat die Angeklagten wegen Subventionsbetrugs verurteilt. Hinsichtlich beider Angeklagter hat das Landgericht wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung jeweils fünf Monate der Freiheitsstrafen für vollstreckt erklärt.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner

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