Etwa 0,2 Prozent der Bevölkerung besitzt in Deutschland eine Zulassung als Rechtsanwalt. Ca. 29 Prozent der zugelassenen Rechtsanwälte dürfen in der Außendarstellung den Titel „Fachanwalt“ verwenden. Von allen Fachanwälten in Deutschland haben ca. 6,2 Prozent ihre Eignung als Fachanwalt für Strafrecht nachgewiesen. Von den Rechtsanwälten insgesamt haben bundesweit ca. 1,82 Prozent den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ erworben, unter den Anwälten in Hamburg bezeichnen sich etwa 1,26 Prozent der Anwälte als Fachanwalt für Strafrecht. (Basis der Ermittlung: Statistiken der Bundesrechtsanwaltskammer, www.brak.de, Stand: 2013.)
Anwalt oder Fachanwalt? Strafrecht-Anwalt oder Fachanwalt für Strafrecht? Anwalt oder Strafverteidiger? Wo liegen die Unterschiede?
Das Gericht kann nur Freiheitsstrafen, die nicht mehr als 2 Jahre betragen, zur Bewährung aussetzen. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden und das Gericht muss davon ausgehen können, dass keine weitere Straftaten begangen werden.
Das deutsche Strafrecht kennt zwei Hauptstrafen. Neben der Geldstrafe gibt es noch die Freiheitsstrafe. Während bei der leichten und mittleren Kriminalität vor allem die Geldstrafe überwiegt, führt die Verurteilung wegen schwererer Delikte häufig zu Freiheitsstrafen.
Eine Geschichte wie aus einem guten Kinofilm: Ein Richter soll Prüfungsinhalte des juristischen Staatsexamens verkauft haben. Als er vermeintlich aufflog, soll er das Land verlassen haben und in Italien mit 30.000 Euro in bar und einer geladenen Pistole festgenommen worden sein.
Aufgefallen sein soll der Verkauf der Prüfungsaufgaben durch einen Prüfling, der in seiner Wiederholungsprüfung auffallend gute Leistungen erbracht hatte. Der entscheidende Hinweis soll aus einem Verfahren gegen einen Repetitor stammen, der ebenfalls Klausuren angeboten haben soll und gegen den gesondert strafrechtlich ermittelt wird. Der Richter selbst soll im Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen gearbeitet und so Einblick in die Prüfungsfragen bekommen haben.
Obwohl das Strafverfahren grundsätzlich täterbezogen ist und über Unrecht und mögliche Bestrafung für eine Handlung entscheiden soll, kommt auch dem Geschädigten eine immer gewichtigere Rolle zu. Neben der Nebenklage zeigt sich dies auch im sogenannten Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO.
Auf die Revision des Angeklagten hin hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Bielefeld hinsichtlich mehrerer verjährter Taten des Besitzes kinderpornografischer Schriften (Kinderpornos) aufgehoben und das Verfahren insoweit eingestellt. Ebenfalls hat sich der Bundesgerichtshof zu der Frage geäußert, in welchem Umfang verjährte Straftaten sich straferhöhend auswirken können und zu fehlerhafter Strafzumessung bei Sexualstraftaten führen.
Der Vorwurf des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie (Kinderpornos) wiegt schwer. Diese Straftat aus dem Sexualstrafrecht wird nicht nur mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, sondern auch aufgrund der Sensibilität des Themas mit Vehemenz durch die Staatsanwaltschaft verfolgt. Bereits der Verdacht. Kinderpornografische Schriften zu besitzen kann erhebliche Auswirkungen auf Beruf, Familie und Sozialleben haben. Ein späterer Freispruch kann diese Schäden nur selten wieder vollständig beseitigen. Aus diesem Grund sollte bereits früh im Ermittlungsverfahren ein spezialisierter Strafverteidiger kontaktiert werden, um beispielsweise eine belastende öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. Der Rechtsanwalt kann durch frühzeitige Akteneinsicht aktiv auf das Ermittlungsverfahren Einfluss nehmen.
Die Polizei warnt regelmäßig vor dem so genannten „Enkeltrick“, der vor allem bei älteren Personen versucht wird. Strafrechtlich handelt es sich beim Enkeltrick um eine besondere Form des Betrugs (§ 263 StGB). Dabei wird dem Opfer vorgespielt, dass ein naher Verwandter, zum Beispiel ein Enkel, Hilfe benötigen würde. Der vermeintliche Enkel ist natürlich kein echter Verwandter, er gibt sich lediglich als ein solcher (im Enkeltrickbeispiel als Enkel) aus.
Die Täter bauen bei den älteren Menschen u.a. auf ihre vermeintliche Vergesslichkeit und Mitleid. Meist geschieht die erste Kontaktaufnahme per Telefon. Die Opfer werden dann um Bargeld oder Wertsachen gebeten und im Erfolgsfall um ihr Erspartes betrogen.
Was Gerichte als Beleidigung werten und was nicht, ist selbst für einen Strafverteidiger häufig nicht einfach vorherzusagen. Die Rechtsprechung ist diesbezüglich sehr uneinheitlich und häufig können kleinste Details im konkreten Fall die Strafbarkeit beeinflussen.
Vor allem bei Beleidigungen gegen Polizeibeamte gibt es eine große Anzahl an Urteilen.
Für die Beurteilung wichtig ist vor allem die Frage, ob es sich schon um eine strafbare Schmähkritik oder noch um freie Meinungsäußerung handelt.
Beim Heiratsschwindel denkt man schnell an ein betrugsnahes Tatverhalten. Dabei wird einer anderen Person vorgespielt, man wolle heiraten, sich von seinem alten Partner scheiden lassen, oder man sei überhaupt auf der Suche nach einer verbindlichen Beziehung. Es wird eine gemeinsame Zukunft vorgetäuscht.
Das Vertrauen der anderen Person wird dann dazu ausgenutzt, um – etwa unter weiterer Vortäuschung einer finanziellen Notlage – Investitionen oder Gelddarlehen herauszulocken.
Nachdem der deutsche Rapper Bushido in den letzten Monaten weniger mit seiner Musik und mehr mit seinen angeblichen Verbindungen zur organisierten Kriminalität (zum Abou-Chaker-Clan) in den Nachrichten erschien, steht nun wieder ein Song von ihm im Mittelpunkt der Medien. Dazu musste der Bambi-Gewinner 2011 lediglich ein neues Musikvideo mit dem Titel „Stress ohne Grund“ veröffentlichen, in welchem er mit provokanten und gewohnt harten Texten gegen Politiker sein musikalisches Comeback feiert. Klaus Wowereit (SPD), amtierender Bürgermeister von Berlin, und Bundestagsabgeordneter Serkan Tören (FDP) haben bereits Strafanzeige gegen Bushido gestellt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den 35-Jährigen. Hat sich Bushido aber wirklich strafbar gemacht? Einige strafrechtliche Rechtsfragen sollen hiermit geklärt werden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht -
Strafverteidiger Dr. jur. Sascha Böttner