Neues Punktesystem in Flensburg kommt

Nach über 50 Jahren wird die Verkehrssünderdatei in Flensburg neu konzipiert. Autofahrer, die ein Straßenverkehrsdelikte begehen, erhalten zukünftig neben einer möglichen ordnungsrechtlichen oder strafrechtlichen Sanktion auch weiterhin Punkte in „Flensburg“. Damit ist eine Datenbank des Verkehrszentralregisters in beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg genannt. Dagegen fallen jedoch vor allem leichtere Verstöße aus dem Punktekatalog raus. Auch bei der Verjährung von Punkten ändert sich etwas.

Wie funktioniert das neue Punktesystem?

Bisher gibt es je nach Vergehen 1 bis 7 Punkte auf das Konto in Flensburg. Ab 18 Punkte wurde der Führerschein bisher entzogen. Zukünftig wird die Grenze bereits bei 8 Punkten liegen, dafür gibt es für Verstöße jedoch nur noch 1, 2 oder 3 Punkte. Die Schwelle, ab der ein Autofahrer einen Punkt enthält, steigt dabei. Wird ein Punkt heute schon ab einem Bußgeld von 40 Euro fällig, erfolgt zukünftig eine Eintragung erst ab einem Bußgeld von 60 Euro. Einige Delikte, wie zum Beispiel das Autofahren mit Handy am Steuer oder Missachtung der Winterreifenfrist, steigen jedoch gleichzeitig im Bußgeld von 40 auf 60 Euro.
Ebenfalls führen nun nicht mehr alle Straftaten, die irgendwie im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, zur Punkte-Eintragung in Flensburg. Nur noch direkte Verkehrsstraftaten, die die Verkehrssicherheit gefährden, und Straftaten, die mit einem Fahrverbot einhergehen, führen zu Punkten in der Datei. Nicht mehr mit Punkten bestraft wird beispielsweise die Beleidigung im Straßenverkehr, Kennzeichenmissbrauch oder Unfälle mit leichten Personenschäden.
Werden Ordnungswidrigkeiten ohne Fahrverbot im Sinne des § 25 StVG begangen, droht zukünftig eine Strafe von 1 Punkt (zum Beispiel Missachtung der Vorfahrt). 2 Punkte gibt es für Ordnungswidrigkeiten mit einem zeitigen Fahrverbot (beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitung von 31+ km/h oder eine rote Ampel länger als 1 Sekunde). Auch für Straftaten, die keinen Führerscheinentzug nach sich ziehen, gibt es 2 Punkte. Wird die Fahrerlaubnis dagegen aufgrund eines Straftat entzogen, drohen 3 Punkte auf dem neuen Konto (zum Beispiel die Trunkenheitsfahrt im Strafrecht oder eine andere Gefährdung des Straßenverkehrs im Sinne des § 315c StGB).

Was passiert ab wie vielen Punkten?

Bei 4 gesammelten Punkten erfolgt eine Ermahnung und der Fahrer wird über das Fahreignungs-Bewertungssystem aufgeklärt. Bei 6 oder 7 Punkten erfolgt eine letzte Verwarnung. Sammelt ein Autofahrer 8 Punkte in Flensburg, so droht der Führerscheinentzug.
Weiterhin wird die Möglichkeit des Punkteabbaus bestehen. Das Punktekonto kann innerhalb von 5 Jahren jeweils um 1 Punkt abgebaut werden, wenn der Betroffene an einem speziellen Fahreignungstraining teilnimmt. Zu beachten ist jedoch, dass der Punkt nur abgebaut werden kann, solange das Punktekonto nicht mehr als fünf Punkte aufweist. Teilweise kann es sich lohnen, dass man noch vor der Punktereform an einem Seminar teilnimmt, denn noch können bis zu 4 Punkte abgebaut werden.

Wie sehen die neuen Tilgungsfristen aus?

Die Tilgungsfrist der Punkte aus Ordnungswidrigkeiten wird verlängert. Verjähren sie nach dem aktuellen System regelmäßig nach 2 Jahren, ist im neuem System eine Tilgung erst nach 2,5 Jahren (wenn sie mit 1 Punkt bestraft wurden) oder 5 Jahren (wenn sie mit 2 Punkten bestraft wurden) vorgesehen. Punkte aus Straftaten verjähren nach 5 oder 10 Jahren, je nachdem ob es für das Delikt zwei oder drei Punkte gab.
Die Punkte entstehen nun einheitlich am Tattag und werden solange zur Berechnung herangezogen, wie die Tilgungsfrist für die Tat noch nicht abgelaufen ist. Die Fristen beginnen zukünftig auch einheitlich mit Rechtskraft der Entscheidung, also unabhängig davon, ob es sich um ein Urteil oder Strafbefehl handelt. Eine besonders günstige Änderung für Autofahrer ist jedoch, dass die Verstöße nun einzeln Verjähren. Bisher wurde die Tilgungsfrist verlängert, sobald ein neuer Punkt hinzukam. Im neuen System verjährt jeder Verstoß einzeln, egal ob neue Punkte gesammelt wurden oder nicht.

Was passiert mit meinen bisherigen Punkten?

Die bisherigen Punkte müssen für das neue System umgewandelt werden. Dabei kann es im Einzelfall für einen Autofahrer günstiger oder weniger günstig sein. Maßgeblich ist der Punktestand am 30. April 2014. Personen mit 1 bis 3 Punkte, erhalten einen neuen Punkt. Für 4 bis 5 Punkte gibt es zwei und für 6 bis 7 Punkte drohen drei Punkte.
Weiter geht es in Zweierschritten: Für 8 bis 10 gibt es 4, für 11 bis 13 drohen 5 und für 14 bis 15 finden sich sechs Punkte ein nach dem neuen Punktesystem in Flensburg ab 2014. Stehen am 30. April 2014 dagegen 16 oder 17 Punkte auf dem Konto, startet der Autofahrer bereits mit 7 Punkten in das neue System. Für alles ab 18 Punkte werden direkt 8 Punkte eingetragen.
Somit profitieren vor allem solche Autofahrer, die mit ihrem Punktekonto in Flensburg an der oberen Grenze einer Schwelle sind. So steht ein Verkehrssünder mit drei Punkte nach der Reform genauso dar, wie ein Autofahrer der bisher lediglich einen Punkt gesammelt hat.

Was tun bei Punkten? Vom Anwalt beraten lassen

Erhält ein Autofahrer für ein Straßenverkehrsdelikt eine Geldbuße oder gar Geldstrafe, so ist dies zwar ärgerlich, jedoch meist noch ein hinnehmbares Übel. Anders sieht es dagegen bei Punkten aus. Denn während einige wenige Punkte noch zu verschmerzen sein dürften, droht vor allem bei Vielfahrern oft der Führerscheinentzug, der zum Teil existenzbedrohend sein kann.
Aus diesem Grund lohnt es sich in vielen Fällen von einem Anwalt beraten zu lassen, um der möglichen Eintragung der Punkte zu entgehen. Im neuen Punktesystem kann sich die Beratung durch einen Anwalt noch mehr lohnen, da die Punkteschwelle angehoben wurde und so neuen Verteidigungsraum lässt. Es besteht in der anwaltlichen Praxis die Möglichkeit, bei der Verteidigung in Bußgeldsachen den Richter davon zu überzeugen, dass er es bei einer Verwarnung unter 60 Euro belässt.
Die Anwaltskanzlei von Rechtsanwalt & Strafverteidiger Dr. Böttner aus Hamburg verteidigt und berät sowohl im Verkehrsstrafrecht als auch im Ordnungswidrigkeitenrecht seit vielen Jahren erfolgreich.

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