Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren auf den Weg gebracht. Damit soll das Strafverfahrensrecht an EU Mindeststandards angepasst werden. Dazu wird es in einigen Bereichen der Strafprozessordnung (StPO) Anpassungen geben.
So werden Beschuldigte zukünftig umfangreichere Rechte auf Dolmetscherleistungen im Verfahren haben. Alle verfahrenswichtigen Dokumente müssen schriftlich übersetzt werden, insbesondere auch die Strafurteile. Ebenfalls müssen Beschuldigte zukünftig umfangreicher über ihre Rechte belehrt werden.
Bei Festnahmen soll der Beschuldigte zukünftig schriftlich über die Möglichkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers informiert werden. Ebenfalls soll die Belehrung den Hinweis auf das Recht auf Auskunft und Akteneinsicht beinhalten. Zusätzlich werden die Behördlichen einer Dokumentationspflicht hinsichtlich der vorgenommenen Ermittlungshandlungen haben.