Nachrichten zum Strafrecht und zum Wirtschaftsstrafrecht (News-Meldungen)

  • Die Staatsanwaltschaft im französischen Lille kündigte die Anklageerhebung gegen den Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn an. Die Anklage soll auf schwere gemeinschaftliche Zuhälterei lauten, da Strauss-Kahn Sex-Partys mit Prostituierten initiiert haben soll. Auch in Deutschland ist die Zuhälterei (§ 181a StGB) nicht legal, es droht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

  • Beim Heiratsschwindel denkt man schnell an ein betrugsnahes Tatverhalten. Dabei wird einer anderen Person vorgespielt, man wolle heiraten, sich von seinem alten Partner scheiden lassen, oder man sei überhaupt auf der Suche nach einer verbindlichen Beziehung. Es wird eine gemeinsame Zukunft vorgetäuscht.
    Das Vertrauen der anderen Person wird dann dazu ausgenutzt, um – etwa unter weiterer Vortäuschung einer finanziellen Notlage – Investitionen oder Gelddarlehen herauszulocken.

  • Sieben Jahre saß Gustl Mollath zwangsweise in der Psychiatrie. Er hatte seiner Frau und ihrem Arbeitgeber, eine Bank, Schwarzgeldgeschäfte vorgeworfen. Unter anderem soll er daraufhin auch Autoreifen zerstochen und Personen körperlich angegriffen haben. Am Ende wurden die Theorien von Mollath vom Landgericht als Hirngespinste abgetan und der heute 56-Jährige in eine psychiatrische Unterbringung eingewiesen. Später stellte sich heraus, dass die Vorwürfe Mollaths zum Teil der Wahrheit entsprachen.

  • Häufig können kleine Unterschiede bei der Tatausführung massive Auswirkungen auf den Strafrahmen haben. Hat beispielsweise ein Täter bei seinem Diebstahl (§ 242 StGB) ein gefährliches Werkzeug dabei oder handelt er sich um einen Diebstahl mit Waffen (§ 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a StGB), erhöht sich die mögliche Strafe von einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Statt Geldstrafe ist es schnell im Mindestmaß eine Bewährungsstrafe.

  • Doping im Sport, vor allem im Radsport, ist auch in diesen Tagen wieder ein Thema. Die deutschen Radprofis Jan Ullrich und Erik Zabel stehen nämlich auf einer jetzt veröffentlichten Dopingliste des französischen Senats. Auf der Liste befinden sich insgesamt 57 Fahrer, die während der Tour de France 1998 mit Epo gedopt haben sollen. Durch neue Analyseverfahren konnten die Proben im Jahr 2004 erneut auf Doping überprüft werden. Dabei zeigten sich die Proben von damals als positiv auf weitere Dopingmittel, unter anderem auch Epo.

  • Der Fall Mollath beschäftigt die bayrische Justiz seit Monaten. Mollath wird seit mehreren Jahren in einer psychiatrischen Klinik festgehalten, nachdem er eine mögliche Schwarzgeldaffäre bei einer Bank, bei der seine Exfrau beschäftigt war, aufgedeckt hatte. Damals gingen die Gerichte von Verschwörungstheorien aus und ordneten die Unterbringung in einer Psychiatrie an. Da Mollath seine Frau körperlich angegriffen und mehrere Reifen zerstochen haben solle, erkannten die Richter eine Gefahr für die Allgemeinheit.

  • Die Anklage gegen einen Postzusteller umfasste eine Menge Straftatbestände. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Verletzung von Postgeheimnissen (§ 206 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB) und Betrug (§ 263 StGB) in insgesamt acht Fällen vor. Unter anderem soll der Vertretungspostzusteller Pakete geöffnet, ihre Inhalte ausgetauscht und die Ware dann unterschlagen haben.

  • Nachdem der deutsche Rapper Bushido in den letzten Monaten weniger mit seiner Musik und mehr mit seinen angeblichen Verbindungen zur organisierten Kriminalität (zum Abou-Chaker-Clan) in den Nachrichten erschien, steht nun wieder ein Song von ihm im Mittelpunkt der Medien. Dazu musste der Bambi-Gewinner 2011 lediglich ein neues Musikvideo mit dem Titel „Stress ohne Grund“ veröffentlichen, in welchem er mit provokanten und gewohnt harten Texten gegen Politiker sein musikalisches Comeback feiert. Klaus Wowereit (SPD), amtierender Bürgermeister von Berlin, und Bundestagsabgeordneter Serkan Tören (FDP) haben bereits Strafanzeige gegen Bushido gestellt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den 35-Jährigen. Hat sich Bushido aber wirklich strafbar gemacht? Einige strafrechtliche Rechtsfragen sollen hiermit geklärt werden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht | Dr. jur. Sascha Böttner (Hamburg, Frankfurt am Main u. Neumünster)

Strafverteidiger im Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht - bundesweit

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Anwaltskanzlei zu jeder Tag- und Nachtzeit. Notfallkontakt