G. Mollath aus der Psychiatrie entlassen

Sieben Jahre saß Gustl Mollath zwangsweise in der Psychiatrie. Er hatte seiner Frau und ihrem Arbeitgeber, eine Bank, Schwarzgeldgeschäfte vorgeworfen. Unter anderem soll er daraufhin auch Autoreifen zerstochen und Personen körperlich angegriffen haben. Am Ende wurden die Theorien von Mollath vom Landgericht als Hirngespinste abgetan und der heute 56-Jährige in eine psychiatrische Unterbringung eingewiesen. Später stellte sich heraus, dass die Vorwürfe Mollaths zum Teil der Wahrheit entsprachen.


Die Strafverteidigung von Mollath hat nun die Wiederaufnahme des Verfahrens erreicht. Dies ordnete das Oberlandesgericht Nürnberg an, nachdem das Landgericht Regensburg die Wiederaufnahme noch vor rund zwei Wochen ablehnte. Gleichzeitig bestätigte das Oberlandesgericht Nürnberg, dass Mollath vorerst aus der Klinik entlassen werden muss. Das Urteil aus dem Jahr 2006, in welchem ihm Körperverletzung (§ 223 StGB), Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) vorgeworfen wurde, verlor durch das Wiederaufnahmeverfahren an Rechtskraft.
Grund für den Erfolg der Strafverteidigung war ein fehlerhaftes Gutachten. Die Verletzungen seiner Ehefrau wurden damals durch ein Attest bestätigt. Der untersuchende Arzt unterschrieb das Dokument jedoch nicht selbst, sondern eine andere Ärztin: Die Mutter des eigentlichen Arztes, tat dies stellvertretend.

Mit bloßen Augen nicht zu erkennen, stand vor der Unterschrift in ganz klein der Hinweis „i.V.“, also „In Vertretung“. Damit ist die Urkunde jedoch als „unecht“ im Sinne des § 359 Abs. 1 StPO anzusehen. Aus diesem Grund hatte der Antrag auf Wiederaufnahme des Anwalts Erfolg. Auch die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Sollten sich im neuen Verfahren erneut die Vorwürfe bestätigen, muss trotzdem noch eine mögliche Gefährlichkeit von Mollath im Rahmen einer neuen Begutachtung festgestellt werden. Insgesamt stehen die Chancen für ein dauerhaftes Leben in Freiheit für Mollath gut.

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